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Herzlich Willkommen

bei Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten ist für eine vertrauensvolle und umfassende Betreuung grundlegend.

Wir stehen Ihnen mit unserem 17-köpfigen Team aus qualifizierten Mitarbeitern in allen Fragen rund um die klassischen Felder der Steuerberatung gern zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum reicht hierbei von der Lohn- und Finanzbuchhaltung (einschl. Baulohn) über die Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht sowie sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Auch die Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren übernehmen wir für Sie. In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Kooperationspartner Kottkamp, Tepe & Meyer GmbH wird darüberhinaus die Wirtschaftsprüfung angeboten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und wünschen Ihnen viel Spaß beim Besuch unserer Homepage!

Bernd Nordlohne
Steuerberater
Dipl.-Kfm. Volker Meyer
Steuerberater
Bernd Nordlohne
Volker Meyer

DATEV-Video zur Finanz- und Lohnbuchhaltung

Eine modern Buchhaltung bedeutet kurze Wege.
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Zukunftsfinanzierungsgesetz: Verbesserungen für Start-ups

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Das Zukunftsfinanzierungsgesetz stärkt Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU im Wettbewerb. Erreicht werden soll dies d...

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Das kompetente Team der Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema der Finanz- und Lohnbuchhaltung zur Verfügung. [...]

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Steuerberatung

Ein unfangreiches Leistungsspektrum stellt Ihnen die Nordlohne & Meyer Steuerberatungsgesellschaft mbH im Bereich der Steuerberatung zur Verfügung. [...]

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung sollte nicht nur auf der Grundlage Ihres anlassbezogenen Auftrages, sondern selbstverständlich begleitend zur steuerlichen Beratung erfolgen. [...]

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Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung ist mehr als die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die entweder vom Gesetzgeber angeordnet oder von Unternehmen freiwillig in Auftrag gegeben werden. [...]

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Aktuelle News

Rund um die Themen: Steuern, Wirtschaft und Recht

Die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen ist ein im Außenbereich baurechtlich privilegiertes Vorhaben der Nutzung der Windenergie, auch wenn es nicht mittels Netzeinspeisung des erzeugten Stroms der öffentlichen Energieversorgung, sondern der Deckung des privaten Verbrauchs dient. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 10247/23).

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Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 120). Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.

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07.11.2022 | Trialog

Noch vor Jahresende sollten viele Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung alter Forderungen zu stoppen. Nur wer einen Mahnbescheid beantragt, kann danach einen Vollstreckungstitel erwirken, um noch an das Geld zu kommen. Hat Ihnen der Beitrag gefallen? JaNein

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Quelle: www.datev.de